Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der HASH-COM GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die HASH-COM GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die HASH-COM GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die HASH-COM GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- Leistungen der HASH-COM GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die HASH-COM GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Online Shops und weitere digital agierende Unternehmen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HASH-COM GmbH dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung der HASH-COM GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der HASH-COM GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von der HASH-COM GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die HASH-COM GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Die HASH-COM GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Die HASH-COM GmbH weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook, Google, Shopify oder andere Service-Dienstleister jederzeit dazu berechtigt sind, Konten ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die HASH-COM GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der HASH-COM GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.
(6) Die vereinbarte Vergütung der HASH-COM GmbH in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen oder Materialbeschaffungsmaßnahmen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
(7) Die HASH-COM GmbH garantiert im Rahmen beauftragter Agenturdienstleistungen keine konkrete Anzahl an Verkäufen oder Anfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität bei für den Kunden lancierten Werbekampagnen oder Webseiten.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Webseitenprojekten- und Umsetzungen (Werbeanzeigen, Direct-Mail, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich. Die HASH-COM GmbH wird insoweit von jedweder Haftung freigestellt und handelt ausschließlich im Rahmen des mit dem Kunden bestehenden Auftrags.
(9) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb von Beratungsdienstleistungen erfolgt ausschließlich zu den von HASH-COM GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre der HASH-COM GmbH.
(10) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen der HASH-COM GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (z.B. Zoom).
(11) Sofern Vor-Ort-Termine im Rahmen der Dienstleistungen der HASH-COM GmbH notwendig werden, sind im Zusammenhang anfallende Spesen (Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung, etc) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht von der vereinbarten Vergütung inkludiert und vom Kunden im üblichen Umfang zu übernehmen.
- Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der HASH-COM GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der HASH-COM GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der HASH-COM GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
- Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der HASH-COM GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Die HASH-COM GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die HASH-COM GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der HASH-COM GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der HASH-COM GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die HASH-COM GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von der HASH-COM GmbH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten oder außerhalb der vertraglich festgelegten Iterationsschleifen liegen. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung oder Software-Entwicklung in Ansatz zu bringen.
(6) Die HASH-COM GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, drei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die HASH-COM GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der HASH-COM GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der HASH-COM GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
- Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der HASH-COM GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der HASH-COM GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von der HASH-COM GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot / der Dienst(leister)vertrag der HASH-COM GmbH ist anders lautend. Eine der HASH-COM GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Die HASH-COM GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die HASH-COM GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
- Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit insbesondere bei Wartungsverträgen wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
- Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die HASH-COM GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der HASH-COM GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der HASH-COM GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält HASH-COM GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber HASH-COM GmbH in Verzug, ist die HASH-COM GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die HASH-COM GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
- Erfüllung
(1) Die HASH-COM GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die HASH-COM GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die HASH-COM GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die HASH-COM GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die HASH-COM GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der HASH-COM GmbH unberührt.
- Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der HASH-COM GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
- Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die HASH-COM GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die HASH-COM GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. Die von der HASH-COM GmbH bereitgestellten Fotos und Videos sind auf Bild- und Videorechten eigens zu überprüfen. Die HASH-COM GmbH übernimmt keine Haftung jeglicher Art.
- Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der HASH-COM GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Die HASH-COM GmbH untersagt dem Kunden gelieferte Leistungen insbesondere in Form von Softwarecode anderweitig zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf den in der Rechnung oder im Vertrag erwähnten Kontext und darf nicht anderweitig verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werkbzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der HASH-COM GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die HASH-COM GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist eine Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die HASH-COM GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
- Haftung
(1) Die HASH-COM GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HASH-COM GmbH nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die HASH-COM GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
- Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht im Rahmen der mit der HASH-COM GmbH eingegangenen Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die HASH-COM GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
- Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die HASH-COM GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von der HASH-COM GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der HASH-COM GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von HASH-COM GmbH (derzeit: Aschaffenburg)
AGB Stand: 01.06.2021